Gem. aktueller Rechtsverordnung des Landes Baden-Württembergs haben alle Gaststätten und Restaurants bis auf weiteres geschlossen. Einzig ein Abhol bzw. Lieferservice darf angeboten werden.
Gem. aktueller Rechtsverordnung des Landes Baden-Württembergs haben alle Gaststätten und Restaurants bis auf weiteres geschlossen. Einzig ein Abhol bzw. Lieferservice darf angeboten werden.